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NJW-Aktuell (Heft 24/2002 vom 10.6.02, S. XX):

"Richtergehälter stiegen geringer als angegeben.

In verschiedenen Veröffentlichungen hat die Bundesrechtsanwaltskammer in Zusammenhang mit der Diskussion um die Erhöhung der Anwaltsgebühren immer wieder den Vergleich verwandt, dass zwischen 1994 und 2001 die Gehälter eines R1-Richters um 31,87 % gestiegen seien, die Anwaltsgebühren aber nicht gestiegen seien. Diese Zahlen der Bundesrechtsanwaltskammer haben wir in verschiedenen Informationen (zum Beispiel Editorial Heft 19/2002) übernommen. Nunmehr weist uns unter anderem der Deutsche Richterbund darauf hin, dass diese Berechnung nicht zutreffend ist. Nach der Berechnung des Deutschen Richterbundes betrug das Gehalt eines 41jährigen R1-Richters 1994 6.835,59 DM und 2001 7.828,24 DM. Dies bedeutet nur eine Steigerung um 14,52 %. Anscheinend hat die Bundesrechtsanwaltskammer vergessen, Änderungen beim Ortszuschlag entsprechend in ihren Berechnungen zu berücksichtigen. Daher ist der Vergleich zu relativieren."