Kein Einspruch des Bundesrates gegen Gesetz zur Stärkung der Richterunabhängigkeit

Nachdem der Deutsche Bundestag in seiner gestrigen Sitzung das Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte in der Fassung der Empfehlung des Vermittlungsausschusses beschlossen hatte, folgte der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung ebenfalls diesem Vorschlag und legte gegen das Gesetz keinen Einspruch ein. Damit können die Gerichtspräsidien zukünftig von Fall zu Fall beschließen, dass Richter des Gerichts bei den Beratungen und Abstimmungen des Präsidiums für die gesamte Dauer oder zeitweise zugegen sein können. Die sog. Richteröffentlichkeit kann dabei ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich betroffener Richter zur Sprache kommen. Den Antrag auf Ausschluss der Richteröffentlichkeit kann auch der in seinem Persönlichkeitsrecht betroffene Richter selbst stellen. Eine Übergangsregelung stellt klar, ab wann die neuen Regelungen auf die Präsidiumsbesetzungen anwendbar sind. Damit soll eventuellen Besetzungsrügen vorgebeugt werden.

 

Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte

- Drucksache 734/99 (Beschluss) -