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(Aus einer Eingabe von RiLG Wolfgang Hirth vom 11.09.98 an den Rechtsausschuss der Hamburger Bürgerschaft:)

Gegen die Einführung eines Gerichtsmanagers sprechen folgende rechtspolitische Argumente:

BayJM Leeb, DRiZ 1997, 287:

Darüber hinaus widerspricht es auch dem Neuen Steuerungsmodell, wenn der Gerichtsmanager nicht dem Gerichtspräsidenten, sondern der Justizbehörde unterstellt ist: "Das Neue Steuerungsmodell läßt sich auf die Justiz nur übertragen, wenn man ihr Selbstverwaltung gewährt. Es beruht nämlich nicht bloß auf der Dezentralisierung von Verantwortung und Kompetenz, sondern fordert ein zentrales Controlling, das sich mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht verträgt, wenn das Zentrum außerhalb der Justiz liegt." (Röhl DRiZ 1998, 241, 246) Hierzu sei bemerkt, daß die Justizbehörde - laut Entwurf des "Handbuchs für Controlling der Justiz" von diesem Sommer – die Einführung einer "zentralen Steuerungsstelle" plant. Wenn dazu auch noch der von der Justizbehörde gesteuerte Gerichtsmanager kommt, dann wird die ohnehin schon mager ausgestaltete Selbstverwaltung noch weiter ausgehöhlt, statt ausgebaut.