(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 1/06, 7) < home RiV >

 

Kostendämpfungspauschale

 

Der Richterverein kann zwar keine Empfehlung, ob Widerspruch gegen die Beihilfebescheide eingelegt werden soll, aussprechen. Aber für diejenigen Kollegen, die sich zum Widerspruch entschließen, hat unser Vorstandsmitglied RiOLG Dr. Augner eine Begründung entworfen, die abgefordert werden kann unter mhr@richterverein.de. 

die Redaktion